Zahnzusatversicherungen im Klartext!
Folgende Leistungsbereiche werden im KlarVertrag Zahnzusatzversicherung gestellt und von den teilnehmenden Versicherungen beantwortet. Klicken Sie auf eine Frage um die jeweilige Antwort zu lesen.
Fragen des Zahnzusatzversicherung`s KlarVertrag
- 1. Gibt es eine Mindestvertragsdauer?
- 2. Wie sind die Kündigungsmodalitäten?
- 3. Wie lange sind die Wartezeiten in denen noch keine Leistung gewährt wird?
- 4. Gibt es anfängliche oder dauerhafte Summenbegrenzungen / Staffelungen?
- 5. Bis zu welchem Satz der GOZ / GOÄ wird prinzipiell geleistet?
- 6. Können fehlende Zähne mitversichert werden (ggf. gegen Zuschlag)?
- 7. Gesundheitsreformtauglichkeit -> wie sind die Tarifleistungen zu bewerten, wenn im Zuge künftiger Reformen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abk.: GKV) weiter sinken?
- 8. Ist die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig, d.h. wird nur dann geleistet, wenn die GKV auch einen Zuschuss erbringt?
- 9. Leistet der Tarif auch dann, wenn ein Privat-Zahnarzt ohne Kassenzulassung Leistungen erbringt (und die GKV dafür gar nicht leistet)?
- 10. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Kieferorthopädie (KfO)?
- 11. Was fällt grundsätzlich unter den Begriff "Zahnbehandlung"?
- 12. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich "Zahnbehandlung"?
- 13. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich "Prophylaxe"?
- 14. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz?
- 15. Leistung für Implantate?
- 16. Ist die Anzahl der Implantate für die geleistet wird unbegrenzt?
- 17. Der max. erstattungsfähige Betrag pro Implantat ist nicht begrenzt?
- 18. Werden auch Knochenaufbaumaßnahmen übernommen, wenn medizinisch notwendig und danach Implantate eingesetzt werden ?
- 19. Wird auch für Inlays / Onlays geleistet und ggf. in welcher Höhe? (Die Gesamterstattung in % beinhaltet bei In/Onlays eine minimale Kassenleistung, regelmäßig nur ca. 30 bis 50 €).
- 20. Anzahl Inlays nicht begrenzt?
- 21. Leistung pro Inlay ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag?
- 22. Wird grundsätzlich auch für funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen geleistet?
- 23. Leistung für Mehrkosten bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bis zu Zahn-Nr.:
- 24. Mit wieviel Prozent werden die Materialkosten für Zahnersatz erstattet?
- 25. Werden bestimmte Leistungen explizit in Tarifbedingungen genannt für die ausdrücklich keine Leistung erbracht wird?
- 26. Wird ohne Nachteile (z. B. Kürzung der tariflichen Erstattung) geleistet, wenn vor Behandlung kein Heil-und Kostenplan (= HKP) zur Genehmigung vorgelegt wird?
- 27. Besonderheiten
- 28. Sonstiges
- CSS Versicherung AG
- Nürnberger Versicherungsgruppe
- Central Krankenversicherung AG
- Württembergische Krankenversicherungs AG
- ARAG Krankenversicherungs-AG
- ERGO Direkt Versicherungen
- Barmenia Versicherungen
- Universa Lebensversicherung a.G.
- DKV Victoria
- Janitos Versicherung AG
- Gothaer Krankenversicherung AG
Leistungen im Klartext
Zahnzusatzversicherungen sind „in“. In den letzten 5 Jahren wurden so viele Zahnzusatzversicherungen abgeschlossen wie in den gesamten 15 Jahren davor. Leider sind die Versicherungsbedingungen ein einer Art formuliert, die der Verbraucher als Versicherungslaie nicht gänzlich verstehen kann. So ist ein tatsächlicher Vergleich der Leistungen fast nicht möglich. Um diese Lücke zu schließen entwickelten wir, in Zusammenarbeit mit Dipl. Kfm. Hans Waizmann (Experte Zahnzusatzversicherung), die klarVerträge. Diese geben dem Verbraucher ein „Plus“ an Leistungssicherheit durch transparente Informationen zum Tarif.
