Hier können Sie als Versicherung an KlarVertrag teilnehmen
Die Teilnahme ist kostenlos.
So funktioniert es
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Sie es uns auch als E-Mail: info@klarvertrag.de
Grundsätzliches:
Alle Prozentangaben für Zusatzleistungen beinhalten die Vorleistung der GKV (ges. Krankenversicherung)
Leistungen werden grundsätzlich nur für medizinisch notwendige zahnärztliche Leistungen erbracht. Reine ästhetische Maßnahmen werden also grundsätzlich nicht erstattet.
Erstattungen setzen korrekte Abrechnung gemäß BEMA bzw. GOZ / GOÄ voraus. Hierfür maßgeblich sind die Tarifbedingungen und ggf. sonstigen offiziellen Aussagen des Versicherers, sowie die sich danach ergebenden erstattungsfähigen Aufwendungen.
Fragen des Zahnzusatzversicherunges KlarVertrag
Folgende Fragen enthält der KlarVertrag
- 1. Gibt es eine Mindestvertragsdauer?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 2. Wie sind die Kündigungsmodalitäten?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 3. Wie lange sind die Wartezeiten in denen noch keine Leistung gewährt wird?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 4. Gibt es anfängliche oder dauerhafte Summenbegrenzungen / Staffelungen?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 5. Bis zu welchem Satz der GOZ / GOÄ wird prinzipiell geleistet?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 6. Können fehlende Zähne mitversichert werden (ggf. gegen Zuschlag)?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 7. Gesundheitsreformtauglichkeit -> wie sind die Tarifleistungen zu bewerten, wenn im Zuge künftiger Reformen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Abk.: GKV) weiter sinken?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 8. Ist die Leistung von einer Vorleistung der GKV abhängig, d.h. wird nur dann geleistet, wenn die GKV auch einen Zuschuss erbringt?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 9. Leistet der Tarif auch dann, wenn ein Privat-Zahnarzt ohne Kassenzulassung Leistungen erbringt (und die GKV dafür gar nicht leistet)?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 10. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Kieferorthopädie (KfO)?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 11. Was fällt grundsätzlich unter den Begriff "Zahnbehandlung"?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 12. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich "Zahnbehandlung"?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 13. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich "Prophylaxe"?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 14. Wie hoch ist grundsätzlich die vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnersatz?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 15. Leistung für Implantate?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 16. Ist die Anzahl der Implantate für die geleistet wird unbegrenzt?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 17. Der max. erstattungsfähige Betrag pro Implantat ist nicht begrenzt?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 18. Werden auch Knochenaufbaumaßnahmen übernommen, wenn medizinisch notwendig und danach Implantate eingesetzt werden ?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 19. Wird auch für Inlays / Onlays geleistet und ggf. in welcher Höhe? (Die Gesamterstattung in % beinhaltet bei In/Onlays eine minimale Kassenleistung, regelmäßig nur ca. 30 bis 50 €).
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 20. Anzahl Inlays nicht begrenzt?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 21. Leistung pro Inlay ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 22. Wird grundsätzlich auch für funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen geleistet?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 23. Leistung für Mehrkosten bei Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich bis zu Zahn-Nr.:
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 24. Mit wieviel Prozent werden die Materialkosten für Zahnersatz erstattet?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 25. Werden bestimmte Leistungen explizit in Tarifbedingungen genannt für die ausdrücklich keine Leistung erbracht wird?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 26. Wird ohne Nachteile (z. B. Kürzung der tariflichen Erstattung) geleistet, wenn vor Behandlung kein Heil-und Kostenplan (= HKP) zur Genehmigung vorgelegt wird?
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 27. Besonderheiten
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- 28. Sonstiges
So haben andere Versicherungen auf diese Frage geantwortet...
- CSS Versicherung AG
- Nürnberger Versicherungsgruppe
- Central Krankenversicherung AG
- Württembergische Krankenversicherungs AG
- ARAG Krankenversicherungs-AG
- ERGO Direkt Versicherungen
- Barmenia Versicherungen
- Universa Lebensversicherung a.G.
- DKV Victoria
- Janitos Versicherung AG
- Gothaer Krankenversicherung AG
Vorteil KlarVertrag
Die Teilnahme an KlarVertrag ist kostenlos.
Indem Sie verbraucherfreundliche KlarVerträge zur Verfügung stellen,
positionieren Sie Ihre Gesellschaft als besonders kundenfreundlich.
Alle Ihre eigenen Vermittler und betreuten Makler können die KlarVerträge
kostenlos nutzen.
